Kreditkarte Gold


Kreditkarte Gold

Die Versicherungsleistungen

Die Reiserücktrittsversicherung

Versicherte Personen 

Der Karteninhaber

Bei einer gemeinsamen Reise der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte

Bei einer gemeinsamen Reise unverheiratete unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Achtung: Der Karteninhaber muss bei der Reisebuchung mitwirken, sonst ist der Versicherungsschutz nicht gegeben.

(Mitwirkung bedeutet, dass der Name des Karteninhabers in der Buchungsbestätigung genannt sein muss. Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Reise per Kreditkarte bezahlt wurde oder nicht.)

Leistungen 

Reiserücktritt

Reiseabbruch

Es werden auch Kosten für alle gebuchten und bezahlten Leistungen, die durch den Abbruch der Reise nicht mehr in Anspruch genommen werden können, z. B. Kosten für Mietwagen oder Ausflüge, übernommen. 

Weltweit, einschließlich Deutschland

Maximal 10.000 Euro

Selbstbehalt max. 100 Euro pro Reise - egal wie viele Personen vom Versicherungsschutz profitieren

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Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherte Personen

Der Karteninhaber

Der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte

Unverheiratete unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 

Leistungen

1. Klasse-Status, d.h. freie Wahl des Krankenhauses

Medizinisch notwendige ärztliche und schmerzstillende Behandlung

Medizinisch notwendiger Rücktransport

Für die jeweils ersten 60 Tage eines jeden Auslandsaufenthalts

Versicherungsschutz besteht auf allen Auslandsreisen, auch wenn der Karteninhaber nicht mitreist 

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Auslands-Auto-Schutzbrief

Versicherte Personen

Der Karteninhaber

Bei einer gemeinsamen Reise der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte

Bei einer gemeinsamen Reise unverheiratete unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 

Leistungen

Panne / Unfall

Gestohlenes Fahrzeug

Diebstahl und Totalschaden

Erkrankung oder Tod des Fahrers

Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Staaten des Mittelmeeres

Die Versicherungssummen sind unterschiedlich, z. B. Übernachtungssumme bei Diebstahl und Totalschaden: 60 Euro, 1. Klasse-Heimfahrt ab 1.200 km

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Reiseservice-Hotline

Sofern ein Versicherungsfall eintritt, setzen Sie sich bitte mit der 24-Stunden-ReiseService-Hotline unter der Rufnummer: +49 (0)681 9376 - 4984 in Verbindung. Von hier aus werden Sie dann zu dem zuständigen Versicherungsunternehmen weitergeleitet.

Leistungen 

Juristischer Notfallservice:
Hilfestellung bei der Benennung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers sowie von Botschaften und Konsulaten vor Ort.

Medizinischer-Notfallservice:
Informationen über die Möglichkeit ärztlicher Versorgung vor Ort. Benennung von Deutsch oder Englisch sprechenden Ärzten vor Ort. Hilfestellung bei Übermittlung von Informationen zwischen beteiligten Ärzten und Angehörigen während eines Krankenhausaufenthaltes nebst Organisation des Besuchs einer nahe stehenden Person.

Kreditkarten-Notfallservice:
Unterstützung bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte durch Veranlassung der Kartensperrung und soweit möglich Ersatzbeschaffung

Reisedokumente-Notfallservice:
Hilfestellung bei Verlust von Reisedokumenten aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen durch Benennung und Kontaktherstellung zu Behörden, Ämtern, Botschaften oder Konsulaten.

Bargeldservice:
Hilfestellung in finanziellen Notlagen bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen der Reisezahlungsmittel durch Kontakt zur Hausbank oder nach Ablauf von 24 Stunden mit einem darlehensweisen Betrag bis zu 1.500 Euro. Bargeldservice-Darlehen werden über die Kreditkarte abgebucht.










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